Kostenübernahme
Kostenübernahme
In meiner Praxis biete ich tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Erwachsene an. Die Behandlung richtet sich an privat versicherte, beihilfeberechtigte, selbstzahlende Personen sowie Versicherte bestimmter Sonderversorgungssysteme.
Ich kann Sie in meiner Praxis behandeln, wenn Sie:
- privat krankenversichert sind,
- Beihilfe erhalten (z. B. als Beamt:in),
- Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte
- der Heilfürsorge (z. B. Polizei, Bundeswehr, Justizvollzug, Feuerwehr) unterliegen oder
- die Kosten der Therapie selbst tragen möchten.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten der Therapie selbst zu übernehmen, werden keine Daten an Krankenkassen oder andere Stellen weitergegeben.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Bitte beachten Sie, dass die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder andere zuständige Stelle in Ihrer eigenen Verantwortung liegt. Die Anforderungen und Abläufe können je nach Versicherungsträger unterschiedlich sein.
Gern unterstütze ich Sie mit den nötigen Informationen, damit Sie die erforderlichen Anträge oder Genehmigungen stellen können. Beispielsweise durch eine formale Bestätigung über Indikation und Therapiebeginn.
Sollten Unsicherheiten bestehen, sprechen Sie mich gerne an. Ich begleite Sie gern im Rahmen meiner Möglichkeiten bei den ersten Schritten.
Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte
Auch wenn ich als Privatpraxis nicht direkt über die Gesundheitskarte mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens.
Für die Beantragung arbeite ich mit Tepavi zusammen. Tepavi unterstützt Sie bei den notwendigen Schritten gegenüber Ihrer Krankenkasse und begleitet Sie durch den gesamten Antragsprozess.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und bislang keinen zeitnahen Therapieplatz erhalten konnten, sprechen Sie mich gerne an. Gemeinsam prüfen wir, ob ein Kostenerstattungsverfahren für Sie infrage kommt.