Kostenübernahme
Kostenübernahme
In meiner Praxis biete ich tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Erwachsene an. Die Behandlung richtet sich an privat versicherte, beihilfeberechtigte, selbstzahlende Personen sowie Versicherte bestimmter Sonderversorgungssysteme.
Ich kann Sie in meiner Praxis behandeln, wenn Sie:
- privat krankenversichert sind,
- Beihilfe erhalten (z. B. als Beamt:in),
- der Heilfürsorge (z. B. Polizei, Bundeswehr, Justizvollzug, Feuerwehr) unterliegen oder
- die Kosten der Therapie selbst tragen möchten.
Bitte beachten Sie, dass ich keine gesetzlich versicherten Patient:innen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen kann. Auch eine Abrechnung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren(§ 13 Abs. 3 SGB V) ist nicht möglich.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten der Therapie selbst zu übernehmen, werden keine Daten an Krankenkassen oder andere Stellen weitergegeben.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Bitte beachten Sie, dass die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder andere zuständige Stelle in Ihrer eigenen Verantwortung liegt. Die Anforderungen und Abläufe können je nach Versicherungsträger unterschiedlich sein.
Gern unterstütze ich Sie mit den nötigen Informationen, damit Sie die erforderlichen Anträge oder Genehmigungen stellen können – beispielsweise durch eine formale Bestätigung über Indikation und Therapiebeginn.
Sollten Unsicherheiten bestehen, sprechen Sie mich gerne an – ich begleite Sie gern im Rahmen meiner Möglichkeiten bei den ersten Schritten.