Therapie im Kostenerstattungsverfahren


Sie sind gesetzlich krankenversichert und benötigen zeitnah einen Therapieplatz, finden jedoch keinen freien Platz bei einer kassenzugelassenen Praxis?

In bestimmten Fällen können die Kosten einer Psychotherapie in einer Privatpraxis von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Dieses Verfahren wird als Kostenerstattungsverfahren bezeichnet.

Grundlage hierfür ist § 13 Abs. 3 SGB V. Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, eine ausreichende psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Können Versicherte trotz intensiver Bemühungen keinen Therapieplatz innerhalb eines angemessenen Zeitraums erhalten, kann eine Behandlung in einer Privatpraxis ermöglicht werden.

Wie läuft das Kostenerstattungsverfahren ab?

1. Sie nehmen eine psychotherapeutische Sprechstunde wahr.
2. Es wird festgestellt, dass eine Psychotherapie notwendig und zeitnah erforderlich ist.
3. Sie können nachweisen, dass bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen kein zeitnaher Therapieplatz verfügbar ist.
4. Gemeinsam mit dem spezialisierten Dienstleister Tepavi werden die notwendigen Unterlagen zusammengestellt und bei Ihrer Krankenkasse eingereicht.
5. Nach Bewilligung durch Ihre Krankenkasse kann die Behandlung in meiner Praxis beginnen.

Unterstützung durch Tepavi

Um den Antragsprozess für Sie möglichst unkompliziert zu gestalten, arbeite ich mit Tepavi zusammen.

Tepavi begleitet Patient:innen professionell durch das gesamte Kostenerstattungsverfahren und unterstützt bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie bei der Kommunikation mit der Krankenkasse. Dadurch wird der organisatorische Aufwand deutlich reduziert und die Chancen auf eine erfolgreiche Bewilligung verbessert.

Was kostet das Kostenerstattungsverfahren?

Die Kosten einer bewilligten Psychotherapie werden von der Krankenkasse im Rahmen der jeweiligen Kostenzusage übernommen.

Für die Unterstützung durch Tepavi können zusätzliche Gebühren anfallen. Über die genaue Kostenstruktur und mögliche Eigenanteile werden Sie vor Beginn des Verfahrens transparent informiert.

Gerne bespreche ich mit Ihnen in einem Erstgespräch, ob das Kostenerstattungsverfahren in Ihrem Fall sinnvoll und aussichtsreich ist.