Kosten der Psychotherapie

Als Privatpraxis rechne ich psychotherapeutische Leistungen nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) ab.

Die Kosten einer Behandlung richten sich nach Art und Umfang der jeweiligen Leistung. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über den üblichen Ablauf einer ambulanten Psychotherapie und die damit verbundenen Kosten.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Zu Beginn einer Behandlung finden in der Regel zunächst ein bis drei psychotherapeutische Sprechstunden statt. In diesen Gesprächen wird gemeinsam geklärt, welche Beschwerden vorliegen, ob eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist und welche Behandlungsform sinnvoll erscheint.

Kosten pro Sitzung (50 Minuten): 134,06 €

Probatorische Sitzungen

An die Sprechstunden schließen sich üblicherweise bis zu vier probatorische Sitzungen an. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der gemeinsamen Prüfung, ob eine vertrauensvolle therapeutische Zusammenarbeit entstehen kann.

Kosten pro Sitzung: 126,02 €

Kurzzeittherapie (Sitzung 1–24)

Nach den probatorischen Sitzungen beginnt die eigentliche Psychotherapie. Die ersten 24 Therapiesitzungen werden als Kurzzeittherapie bezeichnet.

Kosten pro Sitzung: 167,58 €

Langzeittherapie (ab Sitzung 25)

Ab der 25. Sitzung wird die Behandlung als Langzeittherapie fortgeführt. Die Dauer richtet sich individuell nach dem Therapieverlauf und den persönlichen Behandlungszielen.

Kosten pro Sitzung: 126,02 €

Weitere Leistungen

Je nach Fragestellung oder Antragsverfahren können zusätzliche Leistungen erforderlich sein, beispielsweise:

- Biografische Anamnese
- Vertiefte Exploration
- Psychologische Diagnostik
- Berichte für Krankenkassen oder Gutachter:innen
- Telefonische oder schriftliche Beratungen

Diese Leistungen werden ausschließlich bei Bedarf erbracht und entsprechend der aktuellen GOP berechnet.

Kostenübernahme

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie häufig ganz oder teilweise. Der genaue Umfang richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif.

Für gesetzlich Versicherte kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich sein.

Selbstverständlich informiere ich Sie vor Beginn der Behandlung transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.

Hinweis zur Abrechnung

Die genannten Beträge orientieren sich an der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) und den üblicherweise angewendeten Steigerungssätzen.

Gemäß GOP kann der Gebührenrahmen je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und den besonderen Umständen der Behandlung variieren. Daher kann in einzelnen Fällen ein höherer Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz zur Anwendung kommen.

Vor Beginn der Behandlung informiere ich Sie selbstverständlich transparent über die zu erwartenden Kosten.